Verbraucherschutz. Ohne Zustimmung ist im Bundestag am 1. Oktober ein Antrag der CDU/CSU ( 15/3112) geblieben, das 13. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte und Landwirte "praxisgerecht und verbraucherfreundlich" zu gestalten. Eine wesentliche Forderung des Antrags war die Überarbeitung von Vorschriften über Fütterungsarzneimittel und die Verschreibung und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte. Laut Fraktion sind die tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften des elften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes praxisfremd und stellen praktische Tierärzte, Landwirte und andere Tierhalter vor "große Probleme".
Abgelehnt wurden ebenfalls eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ( 15/1494) sowie ein Vorstoss der FDP ( 15/1596), die eine praxisgerechte Novelle des Tierarzneimittelgesetzes verlangt hatten. In ihrem Votum folgten die Abgeordneten dabei den Empfehlungen des Verbraucherschutzausschusses ( 15/3828 und 15/2999).
Dabei hatte die Länderkammer beklagt, dass nach jetzigem Recht die Arzneimittelabgabe durch den Tierarzt etwa bei einer Sanierung des Viehbestandes in einem Umfang beschränkt werde, der fachlich nicht begründet sei. Der Bundesrat wollte die Einschränkung, wonach Tierarzneimittel nur in der für sieben Tage erforderlichen Menge abgegeben werden dürfen, aufheben, wenn die Tiere regelmäßig tierärztlich betreut werden. In ähnlicher Weise pochten die Liberalen auf eine "flexiblere" Abgabe von Tierarzneimitteln und traten dafür ein, die Beschränkung der Abgabe auf eine siebentägige Behandlungszeit abzuschaffen.