Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Änderung des Fallpauschalensystems für Krankenhäuser sorgt weiterhin für Kontroversen. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am 29. September deutlich. Zur Diskussion standen sowohl der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz ( 15/3672) als auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Schaffung sachgerechter Fallpauschalen ( 15/3450). Grundlage beider Vorlagen ist das diagnoseorientierte DRG-Fallpauschalensystem für Krankenhäuser, welches eine gerechtere Vergütung von Krankenhausleistungen zum Ziel hat. Während jedoch die Regierungskoalition zukünftig nahezu alle Krankenhausleistungen über Fallpauschalen vergüten möchte, können nach Ansicht der Union rund 20 bis 30 Prozent dieser Leistungen über ein pauschaliertes System nicht sachgerecht abgerechnet werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Absicht der Bundesregierung, die bisherigen Regelungen der Übergangsphase anzupassen. Die in dem Entwurf vorgesehene Verlängerung des Anpassungszeitraumes um lediglich ein Jahr sei jedoch weder dem Reifegrad des Systems, noch den mit der Konvergenzphase verbundenen strukturellen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft angemessen. Angesichts der fehlenden Reife des Systems bestehe die Gefahr einer Umverteilung, die unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht gerechtfertigt sei. Für die Spitzenverbände der Krankenkassen hingegen gleicht der Entwurf einem "Verzögerungsgesetz".
Eine Verlängerung der Übergangsphase behindere die überfällige Strukturanpassung in den Krankenhäusern. Das Argument der fehlenden Reife des DRG-Systems sei für die Krankenkassen nicht nachvollziehbar. Der DRG-Katalog für 2005 habe einen Reifegrad erreicht, der eine schnelle Abkehr vom System der Budgetfortschreibung zulasse. Die Bundesärztekammer wie auch der Marburger Bund hingegen ziehen den leistungs- und vergütungsgerechteren Ansatz einer durch Homogenitätskriterien gesteuerten Freigabe von DRG-Fallpauschalen dem gesetzlich vorgesehenen Modell vor.
Aus Sicht von Professor Neubauer von der Bundeswehr-Universität München führt der Regierungsentwurf zu einer weiteren Verfeinerung und Detaillierung der Fallgruppen und der Vergütungsregelungen, was zu einem Verlust der Leistungstransparenz und der ökonomischen Vergleichbarkeit der Krankenhäuser führen würde. Dadurch ginge ein großer Vorteil des DRG-Systems verloren. Im Übrigen fehle in dem Entwurf eine Bewertung von teilstationären Leistungen. Gerade in diesem Bereich jedoch gebe es gegenwärtig in den Krankenhäusern das größte Rationalisierungspotenzial, so Professor Neubauer.
Auch der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten kritisiert die fehlenden Regelungen zur teilstationären Versorgung. So werde eine Chance für den Aufbau effizienter Strukturen mit qualitativ hochwertigen, innovativen und ökonomisch interessanten Leistungen vergeben. Die in dem Entwurf vorgesehenen Regelungen der Ausbildungsfinanzierung lehnt der Deutsche Pflegerat ab. Sie seien kein Beitrag zur Sicherung der Qualität und Quantität der Ausbildung. Ausbildungskosten und damit Ausbildungsqualität würden der Interessenlage und dem Verhandlungsgeschick der Schulträger und Kostenträger vor Ort überlassen, wird kritisiert.