Der "Krieg gegen den internationalen Terrorismus" und in dessen Folge der Angriffskrieg der USA zusammen mit einer "Koalition der Willigen" gegen den Irak haben nicht nur den Vereinten Nationen einen schweren Schlag versetzt, sondern auch ein tragendes Prinzip der UN-Charta und des Völkerrechts, die souveräne Gleichheit aller Mitgliedstaaten, in Frage gestellt. Seitdem findet eine intensive politische Debatte über die Notwendigkeit einer Reform des größten Staatenbundes der Weltgeschichte statt. Das Völkerrecht müsse den neuen Herausforderungen angepasst werden, so eine Forderung von Kritikern der UNO. Die Präventivkriegsdoktrin, die US-Präsident George W. Bush im September 2002 verkündete, um gegen Al-Qaida und so genannte Schurkenstaaten vorzugehen, ließen die Vereinten Nationen und das Völkerrecht als antiquiert erscheinen.
Doch angesichts ausbleibender Erfolge der USA und ihrer Verbündeten im Irak könnte sich die UNO bestätigt fühlen. Eine solche selbstzufriedene Haltung wäre aber für die Weltorganisation langfristig fatal. Diese kommt um eine Reform an Haupt und Gliedern kaum herum. Die Organisation muss mit ihrer Rolle und ihren realen Möglichkeiten als wichtiger Akteur in der internationalen Politik und nach dem Ende der bipolaren Weltordnung selbstkritisch umgehen. Die neuen Herausforderungen sollten nicht unilateral angegangen werden , sondern die Völkergemeinschaft ist gefordert, sie gemeinsam zu bewältigen. Ob Deutschland künftig einen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhält, ist dabei zweitrangig.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Weltorganisation in der Lage ist, den "großen Wurf" der Selbstreform zustande zu bringen; sind doch Reformschritte immer auch von politischen Konjunkturen abhängig. Ein Ziel der angestrebten Veränderungen muss es sein, die UNO wieder zu einem Ordnungsfaktor in den internationalen Beziehungen zu machen.
Die derzeitige multilaterale Ordnung des internationalen Systems beruht auf der souveränen Gleichheit aller Staaten, die durch das Gewaltverbot des Völkerrechts geschützt wird. Streitigkeiten sind grundsätzlich gewaltfrei zu lösen. Nur im Ausnahmefall steht den Staaten ein Selbstverteidigungsrecht gegenüber einem Angreifer zu. Im Fall des Iraks konnte von einem Recht auf Selbstverteidigung der USA jedoch kaum die Rede sein, da ein Angriff des Landes auf Amerika nicht bevorstand und ein solcher in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten war. Befindet sich nicht nur das Gewaltverbot der UNO, sondern darüber hinaus auch das humanitäre Völkerrecht in einer Krise, wie einige Wissenschaftler behaupten?
Patrick Sutter nennt fünf Beispiele, welche die These von der Krise des humanitären Völkerrechts zu bestätigen scheinen: den Luftkrieg der USA gegen Afghanistan, den Terrorismus in Israel, im Irak und in den USA, das Verhalten der israelischen Armee in den besetzten Gebieten, den Streit um den Kriegsgefangenenstatus von Mitgliedern der Taliban bzw. der Al-Qaida auf Guantánamo-Bay und die Anwendung von Folter im Rahmen des "Krieges gegen den Terrorismus". Der Autor widerspricht der These von der Irrelevanz des humanitären Völkerrechts. Es sei nicht nur ein Akt der Klugheit und der Sittlichkeit, es zu beachten, sondern darüber hinaus sprächen rationale Gründe wie Reziprozität, Disziplin und Glaubwürdigkeit für dessen Einhaltung. Da sich das humanitäre Völkerrecht stets als Reaktion auf grauenhafte Erfahrungen weiterentwickelt habe, werde es aus den jüngsten Verletzungen gestärkt hervorgehen.