Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll sich an der laufenden Überprüfung des EU-Waffenembargos gegenüber China beteiligen, fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 15/4035). Der Bundestag nahm die Initiative am 28. Oktober mit Mehrheit an.
Ferner solle sich die Regierung für eine einheitliche und verbindliche Rüstungsexportpolitik gegenüber China einsetzen. Bis es eine andere Regelung der EU gebe, etwa einen weiterentwickelten, verbindlichen Verhaltenskodex, solle die Regierung am Waffenembargo festhalten und gleichzeitig ihre restriktive Rüstungsexportpolitik fortsetzen.
Eine Aufhebung des Waffenembargos könne erst in Betracht gezogen werden, wenn China den Pakt der Vereinten Nationen über politische und bürgerliche Rechte rasch ratifiziert, wenn die jüngsten Verfassungsänderungen zu Menschenrechten und zum Privateigentum weiter umgesetzt und die substanziellen Autonomierechte für ethnische Minderheiten gestärkt werden. Zu berücksichtigen seien in diesem Zusammenhang auch die Nichtverbreitung von Material und Technologien für Massenvernichtungswaffen und Trägerraketen sowie die friedliche Beilegung des Streits mit Taiwan.
Der Bundestag stellt fest, dass das gegenwärtige Waffenembargo der EU gegenüber China von den Mitgliedstaaten unterschiedlich interpretiert werde. Zurzeit zeichne sich kein Konsens für eine Aufhebung ab. Der Rat für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen habe im April den Ausschuss der Ständigen Vertreter und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee damit beauftragt, das Thema weiter zu verfolgen und vor allem die Menschenrechtssituation in China und die Anwendbarkeit des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren "in Betracht zu ziehen".
Das Parlament lehnte gleichzeitig einen Antrag der FDP ( 15/2169) ab, wonach die Regierung am Embargo so lange festhalten soll, bis sich die Menschenrechtssituation in China nachhaltig verbessert hat. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom Vortag ( 15/4047). vom