Recht. Ein staatlich beauftragtes privatrechtliches Gremium wird - neben Abschlussprüfer und Aufsichtsrat - künftig die Rechnungslegung kapitalmarkt-orientierter Unternehmen prüfen. Der Bundestag hat dazu am 29. Oktober einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/3421) auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 15/4055) angenommen.
Die Prüfung durch dieses Gremium soll stichprobenartig und bei konkretem Verdacht auf Bilanzmanipulationen stattfinden. Ziel sei es, auf der Basis freiwilliger Mitwirkung des Unternehmens zu prüfen, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden. Ist das Unternehmen nicht freiwillig bereit, bei der Prüfung mitzuwirken, oder akzeptiert es das Prüfergebnis nicht, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingreifen. Sie kann die Prüfung mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen und das Unternehmen zur Veröffentlichung festgestellter Rechnungslegungsfehler verpflichten.
Der Bundestag beschloss dabei, den Start des so genannten "Enforcement"-Verfahrens" (zur Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen) auf den 1. Juli 2005 zu verschieben. Ferner wurde eine Haftungshöchstgrenze bei fahrlässiger Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch die Prüfstelle geschaffen. Das Parlament nahm ebenfalls einstimmig auf Empfehlung des Rechtsausschusses (15(4054) einen Gesetzentwurf der Regierung zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschluss-prüfung ( 15/3419) an. Gleichzeitig überwies das Parlament einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards an den Rechtsausschuss.
Darin heißt es, die Rechnungslegung der Kapitalmarktunternehmen werde in der EU zunehmend von den "International Accouting Standards" oder "International Financial Reporting Standards" beeinflusst und vom IASB, dem International Accouting Standards Board, erarbeitet.
Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Standardsetzung im IASB und bei der Übernahme der Standards in das EU-Recht die verschiedenen Interessen beteiligt werden und die Parlamente Einfluss erhalten. Die Regierung solle ferner beim IASB darauf hinwirken, dass das Projekt "International Accounting Standards" (IAS) für kleine und mittlere Unternehmen abgeschlossen wird und dabei die Interessen der mittelständischen Unternehmen beachtet werden. Zu prüfen seien weitere Möglichkeiten, für diese Unternehmen angemessene rechtliche Grundlagen zu schaffen, etwa durch eine Fortentwicklung des Handelsgesetzbuches. bob