Verbraucherschutz. Nach dem Willen des Bundesrates soll die Regierung ab 2005 für die dann obligatorische Modulation einen Finanzierungsanteil in Höhe von 80 Prozent bei der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-tenschutzes" bereitstellen. Dazu möchte er das Gesetz über diese Gemeinschaftsaufgabe (GAK-Gesetz) ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 15/4113) vorgelegt.
Darin heißt es, bisher stelle der Bund 80 Prozent für die Kofinanzierung der nationalen Modulation zur Verfügung. Diese laufe Ende 2004 aus. Damit der Bund ab 2005 auch für die dann greifende obligatorische Modulation einen Finanzierungsanteil in Höhe von 80 Prozent im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe einbringt, bedürfe es eines Zusatzes in dem GAK-Gesetz.
Die Bundesregierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer mit der Begründung ab, bei den aktuellen Beratungen der Föderalismus-Kommission werde auch die Mischfinanzierung bei der Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des Küstenschutzes überprüft. Dem Ergebnis der Kommission soll nach Ansicht der Regierung nicht durch "isolierte" Gesetzesänderungen vorgegriffen werden.
Unter Modulation wird die Einbehaltung eines bestimmten Prozentsatzes der Direktzahlungen der EU für Zwecke der ländlichen Entwicklung verstanden. Die Einführung der obligatorischen Modulation ist Bestandteil der EU-Agrarreform.