Die Rechte von Fahrgästen sollen nach einem von Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf gestärkt werden. "Wir wollen einklagbare Rechte für Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr", unterstrich NRW-Verkehrsminister Axel Horstmann (SPD) am Freitag. Nach dem bisherigen Recht sind Verkehrsbetriebe nicht verpflichtet, ihren Kunden eine Entschädigung zu zahlen, wenn Busse oder Bahnen im Fern- und Nahverkehr nicht pünktlich sind oder gar ganz ausfallen.
Die Gesetzesvorlage will deshalb die Eisenbahn-Verkehrsordnung ändern, die bisher jegliche Ansprüche des Fahrgasts ausschließt. Der jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates zu behandelnden Entwurf will einen Anspruch auf Schadensersatz bei Zugausfällen und Verspätungen von mehr als 20 Minuten einführen, wenn ein Verschulden der Bahn vorliegt. Die Beweislast soll nicht beim Fahrgast, sondern beim Verkehrbetreiber liegen.