Der Bundesrat hat zum Strafrechtsänderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Der vom Bundestag vorgelegte Gesetzesbeschluss wird in mehreren Punkten kritisiert. Er setzt sich unter anderem dafür ein, den Strafrahmen für das Verbringen von Kindern in die Prostitution zu erhöhen und mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu bedrohen. Außerdem soll ein spezifischer Tatbestand gegen den Verkauf von Menschen zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung und ein weiterer Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern geschaffen werden. Damit soll die Degradierung des Menschen zur Handelsware besonders unter Strafe gestellt werden. Über den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs sollen zukünftig "Freier" bestraft werden, denen bewusst ist oder die damit rechnen mussten, dass es sich bei den Prostituierten um Opfer skrupelloser Frauen- und Menschenhändler handelt. Bisher bleiben diese Personen straflos.