Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben zu zahlen sind, werden auch 2005 angehoben. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die alljährliche Anpassung. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen beträgt gut ein Prozent und folgt der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter im Jahr 2003. Das bedeutet eine Erhöhung der für die Erhebung der Sozialbeiträge maßgeblichen Einkommensgrenze in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung um 37,50 bis 50 Euro monatlich.
Wie das Bundessozialministerium mitteilte, liegt die neue Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 5200 Euro in Westdeutschland und bei 4400 Euro in Ostdeutschland. Derzeit ist die Grenze in Ost und West um 50 Euro niedriger. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von 3487,50 auf 3525 Euro monatlich. Das durchschnittliche Jahreseinkommen erhöht sich nach vorläufigen Berechnungen von derzeit 29.428 Euro auf 29.569 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.862,50 Euro monatlich 3.900 Euro. Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt traditionell bei 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.