Inneres. Mit dem am 17. Dezember an den Innenausschuss überwiesenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes ( 15/4493) soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter werden. Die Initiative entspreche einem sich wandelnden Verwaltungsverständnis, erklären die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. So trete neben das autoritative Handeln des Staates zunehmend eine konsensorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürger. Das erfordere eine gleichgewichtige Informationsverteilung. Der Entwurf regelt auch die Einschränkungen des Informationszugangs unter Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes. Einschränkungen gibt es danach in Bezug auf den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, bei behördlichen Entscheidungsprozessen, bei personenbezogenen Daten, beim Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
Dabei wird der Zugang durch einen Kriterienkatalog unterschiedlich stark oder völlig eingeschränkt. Durch die neuen Informationszugangsrechte erwarten die Parlamentarier eine verbesserte Kontrolle staatlichen Handelns und damit auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung. Nicht zuletzt werde das Gesetz zur europäischen Integration beitragen, heißt es zur Begründung. So gebe es bereits vergleichbare Gesetze nicht nur in den meisten EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf EU-Ebene. Zusätzliche Personalkosten würden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz in einer Größenordnung von zwei bis drei Stellen im höheren Dienst und im gehobenen Dienst entstehen.