Das bisherige Gesetz soll um fünf Jahre verlängert werden. Die Nachrichtendienste erhalten erweiterte Auskunftsrechte, unter anderem direkten Zugriff auf Fahrzeug- und Halterdaten des Kraftfahrtbundesamtes.
Die Regierung betont, dass zu einer Ausweitung der Auskunftsbefugnisse keine Alternative besteht. Ein neues Nachrichtendienstegesetz werde hingegen nicht angestrebt. Das bisherige Gesetz zur Terrorismusbekämpfung habe sich bewährt und müsse nun lediglich der Praxis angepasst werden, um die Arbeit der Dienste effizienter und schneller zu gestalten.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder erweiterte Auskunftsrechte erhalten. Insbesondere Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge müssten direkt und ohne zeitraubenden Umweg über die Bundesbehörden von den Landesverfassungsschutzbehörden abrufbar sein. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht zu. Eine Bündelung der Informationsflüsse beim Bundesamt für Verfassungsschutz sei effizienter.
Zusätzlich plant die Bundesregierung in einem Entwurf ein Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder ( 16/2950). Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es Ziel, den Informationsaustausch zwischen der Polizei und Nachrichtendiensten weiter zu verbessern. In einer zentralen Datei von Bundes- und Landesnachrichtendiensten sollen Erkenntnisse, die zur Terrorismusbekämpfung beitragen können, gespeichert werden. So seien Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person dienen, für alle beteiligten Behörden sichtbar. Aus Quellenschutzgründen können Behörden Informationen allerdings auch zurückhalten und nur auf Anfrage weitergeben. Die Bundesregierung schätzt die Investitionskosten auf 15,3 Millionen Euro, die jährlich anfallenden Kosten werden mit 6,4 Millionen Euro beziffert. Die Gesetzentwürfe hat das Plenum am 20. Oktober an den Innenausschuss überwiesen.