Menschenrechte. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten der auswärtigen Beziehungen sollen auch die menschenrechtlichen Ansätze der anderen Politikfelder deutlich werden. Dies hat das Parlament zum "7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen" am 19. Oktober beschlossen. Von besonderem Interesse seien dabei Fragen der Flüchtlingspolitik, der Folterprävention, der Rüstungs- und Rüstungsexportpolitik, der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen und der Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie die Situation pflegebedürftiger Menschen.
Ferner fordert der Bundestag die Regierung auf, die einzelnen Kapitel des Berichts zu straffen und weniger beschreibend darzustellen. Wünschenswert sei eine stärker problemorientierte Behandlung der Themen, eine stärkere Ausrichtung auf die konkreten Maßnahmen der Bundesregierung sowie Aussagen über die jeweilige Haltung der Regierung. Zur besseren Übersichtlichkeit sollten ferner inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Dies betreffe sowohl die Sachthemen als auch insbesondere den Länderteil. Dabei müsse die Auswahl der Themen bzw. Länder nachvollziehbar sein. Bei langfristig ahaltenden Problembereichen sollten die menschenrechtlichen Aktivitäten der Bundesregierung beispielhaft dargestellt werden.
Der Menschenrechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung ( 16/3004) vorgelegt. Ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/1999) wurde für erledigt erklärt.