Menschenrechte. Das Parlament hat am 19. Oktober beschlossen, die Bundesregierung und die Länder der EU aufzufordern, dass sie die "unverzichtbare wichtige Arbeit" der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbor, stärken und unterstützen. Es beschloss einen Antrag ( 16/3001) der Koalitionsfraktionen.
Der Bundestag zog eine erste Bilanz der Arbeit des Menschenrechtsrates. Gut sei zum Beispiel, dass das Gremium die an der früheren Menschenrechtskommission kritisierte "Schwerfälligkeit" wenigstens teilweise habe überwinden können, wie die Debatte über den Nahostkonflikt gezeigt habe.
Das Parlament bekräftigte folglich seine Ansicht, dass der neue UN-Menschenrechtsrat zentrale Bedeutung für den Menschenrechtsrechtsschutz auf internationaler Ebene habe. Daher müssten alle Anstrengungen unternommen werden, um diesem Gremium zum Erfolg zu verhelfen. Andere Entwicklungen gäben indes Anlass zur Sorge: So dringten einige Staaten darauf, die so genannten Länderberichterstatter und Länderresolutionen weitestgehend abzuschaffen. Das deutschen Parlament brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Länderresolutionen, welche sich mit der menschenrechtlichen Situation in bestimmten Staaten beschäftigen, ein "unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit des Rates bleiben" müssten. Das Parlament begrüßte im Übrigen die "konstruktive Haltung" der Bundesregierung während der ersten Sitzungswochen des Menschenrechtsrates.