Recht. Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von Stalking unterstrichen übereinstimmend die Sachverständigen am 18. Oktober bei einer Anhörung des Rechtsausschusses. Umstritten blieb bei diesem Hearing aber, auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden soll. Die Mehrzahl der Experten unterstützte die Absicht der beiden Gesetzentwürfe, zum Stalking einen eigenen neuen Straftatbestand zu schaffen. Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund allerdings lehnte dies nicht zuletzt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab und plädierte stattdessen dafür, das Gewaltschutzgesetz um die für Stalking typischen Tatbestände zu erweitern und die bereits bestehenden Regelungen konsequenter anzuwenden. Journalistenorganisationen, Verlegerverbände, Presserat sowie ARD und ZDF kritisierten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Formulierungen in beiden Vorlagen drohten auch Journalisten wegen hartnäckiger Recherchen einer Strafverfolgung unter Stalking-Verdacht auszusetzen.
Michaele Gabel von der Interventionsstelle Mainz beschrieb die weitreichenden psychischen, körperlichen und finanziellen Folgen für die Opfer von Stalking, das von Telefon- und SMS-Terror über massenhafte Geschenke und Drohungen bis hin zu Sachbeschädigungen und Körperverletzung oder gar Mord reichen kann. Wie Dorothea Hecht von der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt vertrat Gabel die Auffassung, dass angesichts der Gesetzeslücken die geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Stalking nicht ausreiche. Erforderlich sei, so Gabel, ein eigener Straftatbestand.