Europa. Die Große Koalition fordert mit Blick auf den voraussichtlichen EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens Anfang 2007 strenge Kontrollen zur Einhaltung der Beitrittskriterien in beiden Ländern. In einem Antrag ( 16/2997) unterstreichen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, Rumänien und Bulgarien dürften auch nach einem Beitritt zur Europäischen Union nicht in ihren Reformanstrengungen nachlassen. Deshalb sei eine strikte Überwachung der Einhaltung der Kopenhagener Beitrittskriterien "von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Union nach innen wie nach außen sowie für die Akzeptanz der Erweiterung in der Bevölkerung", argumentieren die Abgeordneten. In diesem Zusammenhang verweisen sie darauf, dass der Beitrittsvertrag mehrere Schutzklauseln für den Fall vorsehe, dass den Beitrittsländern die Erfüllung der Verpflichtungen zum Januar 2007 nicht gelingt. Die Regierung will den Zuzug rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmer nach dem EU-Beitritt beider Staaten begrenzen. In einem Gesetzentwurf ( 16/2954) legt die Regierung fest, dass bulgarische und rumänische Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Beitritts am 1. Januar 2007 seit einem Jahr rechtmäßig beschäftigt sind, einen uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben sollen. Deren Familienangehörige bekommen den Angaben zufolge diesen Anspruch, wenn sie zum Zeitpunkt des Beitritts ihren rechtmäßigen Wohnsitz bei dem Arbeitnehmer im Bundesgebiet haben oder sich danach seit mindestens 18 Monaten in Deutschland aufhalten. Ab dem dritten Jahr nach dem Beitritt - also wahrscheinlich ab dem 2. Januar 2009 - sollen Familienangehörige ohne Voraufenthaltszeiten nach Deutschland kommen dürfen.