Arbeit und Soziales. Die betriebliche Altersversorgung soll im Falle von Insolvenzen besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1936) stieß im Bundestag am 19. Oktober auf breite Zustimmung. Für die Umstellung der Finanzierung der Insolvenzversicherung von Betriebsrenten auf vollständige Kapitaldeckung stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die Fraktion Die Linke; die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die neue Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung war zuvor in einer öffentlichen Anhörung am 16. Oktober auch bei Experten auf einhellige Zustimmung gestoßen. Mit der Umstellung wird künftig gewährleistet, dass die Versorgungsanwartschaften aus Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung ausfinanziert werden. Zudem soll das bisher aufgelaufene Schadenvolumen gerechter auf die Arbeitgeber verteilt werden.
Im so genannten Omnibusverfahren hatten die Koalitionsfraktionen eine ganze Reihe anderer Gesetzesänderungen an den ursprünglichen Entwurf angehängt. Beschlossen wurde somit im Parlament auch, das Dachdeckerhandwerk vorzeitig in die Saisonkurzarbeitergeldregelung einzubeziehen. Außerdem sollen die so genannten Ein-Euro-Jobs nicht bei der Berechnung der Rentenanpassung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus beschlossen die Abgeordneten, die Aufbewahrungsfrist von Lohnunterlagen der früheren DDR um weitere fünf Jahre bis Ende 2011 zu verlängern. Bis dahin können nun noch rund 1,3 Millionen Rentenkonten geklärt werden. Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag ( 16/2746) die Frist um sechs Jahre zu verlängern. In der Anhörung hatten die Experten diese Änderung kontrovers beurteilt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte, die Verlängerung sei "mit hohen Kosten und großem Aufwand für die Arbeitgeber verbunden und daher abzulehnen". Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) dagegen begrüßte die Verlängerung. Der DRV-Vertreter räumte aber zugleich ein, dass die mangelnde Kontenklärung in erster Linie in der ungenügenden Mitwirkung der betroffenen Versicherten begründet liege.
Umstritten war in der Anhörung auch die Verlängerung der Möglichkeit, Vermittlungsgutscheine an private Arbeitsvermittler auszugeben. Die Regelung wäre zum Ende des Jahres ausgelaufen, soll nun jedoch um ein Jahr ausgedehnt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, die Erprobungsphase wie geplant im Dezember 2006 auslaufen zu lassen. In mehreren Forschungsberichten sei dem Vermittlungsgutschein keine große arbeitsmarktpolitische Bedeutung zugesprochen worden. Zudem gebe es nach wie vor erhebliche Mitnahmeeffekte. So habe der Bundesrechnungshof ermittelt, dass in rund einem Viertel der geprüften Fälle private Vermittler Arbeitslose an Zeitarbeitsfirmen vermittelten. Die mit Vermittlungsgutscheinen begründeten Arbeitsverhältnisse führten danach überwiegend zu keiner dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, erläuterte der DGB. Dagegen warnte die BDA davor, "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Sie unterstützte eine Verlängerung der Regelung, wonach ein Arbeitsloser von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro bei einem privaten Arbeitsvermittler für eine erfolgreiche Vermittlung einlösen kann.
Auf Zustimmung bei den Experten stieß hingegen die Absicht der Bundesregierung, die so genannten Ein-Euro-Jobs künftig aus der Berechnung der Rentenanpassung herauszunehmen. Als unproblematisch bewerteten die Sachverständigen zudem, das Dachde-ckerhandwerk vorzeitig in die Saisonkurzarbeitergeldregelung einzubeziehen.