Wirtschaft und Technologie. Der Bundestag hat am 19. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen ( 16/2453) in geänderter Fassung beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/3003).
Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die darauf abzielt, einen europäischen Binnenmarkt für Informationsprodukte und -dienstleistungen zu fördern. Unternehmen in der EU sollen in die Lage versetzt werden, das wirtschaftliche Potenzial von Informationen öffentlicher Stellen für Produkte und Dienste, vor allem mit digitalen Inhalten, zu nutzen und so zu Wirtschaftswachstum und neuen Arbeitsplätzen beizutragen. Das Gesetz bezieht sich auf solche Informationen, die öffentliche Einrichtungen bereits zur Verfügung stellen. Die Entscheidung, ob eine Weiterverwendung von Daten genehmigt wird, sei Sache der jeweiligen öffentlichen Stelle. Nur wenn Informationen bereits weiterverwendet werden, muss auch weiteren Interessenten die Weiterverwendung erlaubt werden, um eine Diskriminierung zu verhinderten. Eine von der Koalition durchgesetzte Änderung legt fest, dass das Gesetz nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ferner wurde als Rechtsweg generell der Verwaltungsrechtsweg festgeschrieben.