Finanzen. Die Tatsache, dass die Bundesregierung eine pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an Kunden oder an die eigenen Arbeitnehmer anbieten will, ist am 16. Oktober von Sachverständigen positiv aufgenommen worden. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 ( 16/2712) kritisierten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Bundessteuerberaterkammer jedoch den vorgesehenen pauschalen Steuersatz von 45 Prozent als "viel zu hoch". Da parallel dazu der Abzug als Betriebsausgaben untersagt werde, liege die tatsächliche Besteuerung bei etwa 90 Prozent.
Auf Unverständnis stieß auch, dass sich die Arbeitgeber bereits zu Beginn des Jahres dafür entscheiden müssten, ob sie generell die Pauschalbesteuerung oder die individuelle Besteuerung wählen wollen. Eine fallweise Entscheidung lässt der Gesetzentwurf nicht zu. Damit sei die Regelung "praxisuntauglich", so der ZdH. Auch die Grenze von 10.000 Euro, bis zu der die Pauschalbesteuerung von Geschenken in Anspruch genommen werden könne, sei zu bürokratisch, weil die Betriebe umfangreiche Aufzeichnungen führen müssten. Für den BDI kommt es darauf an, die Regelung zu vereinfachen und den Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Dagegen unterstützte der Vertreter des Bundesrechnungshofes die Neuregelung. Sie sollte sogar auf Zuwendungen wie Reisen oder Belohnungen ausgedehnt werden.
Kontrovers erörterten die Sachverständigen das Problem der geplanten Rückwirkung der Beschränkung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten aufgrund von Steuerstundungsmodellen zum 1. Januar 2006. Der Bund der Steuerzahler, der Deutsche Steuerberaterverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken sowie der Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz kritisierten das Vorgehen der Bundesregierung. Laut Scholz kann nicht gleich von "Schlupflöchern" gesprochen sprechen. Es habe sich dabei um legale Steuerstundungsmodelle gehandelt. Ob diese "wirtschaftlich unsinnig" seien, sollte der Steuerpflichtige selbst und nicht der Staat entscheiden, so der frühere Bundesminister. Für Scholz ist die Rückwirkung zum Jahresanfang eindeutig verfassungswidrig. Für die Regelung setzte sich dagegen Professor Hanno Kube ein. Die Anbieter dieser Steuerstundungsmodelle könnten sich auf Vertrauensschutz nicht berufen.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen zur Altersvorsorge der Arbeitnehmer. Unter anderem soll eine Lohnsteuerpflicht für Sonderzahlungen an Zusatzversorgungseinrichtungen eingeführt werden, beispielsweise wenn "Nachschüsse" erforderlich werden, um Solvabilitätsanforderungen einzuhalten. Kritik dazu kam unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorgung. Der Arbeitnehmer hätte von solchen Sonderzahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungskassen oder Pensionsfonds keine unmittelbaren Vorteile. Daher solle die Regierung auf diese Regelung verzichten. Die Sonderzahlung eines Arbeitgebers diene auch nicht zur Stützung einer einzelnen Rentenanwartschaft, sondern der gesamten Umlage-Gemeinschaft. Die Besteuerung beim Arbeitnehmer wäre daher nicht mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände befürchtet, dass Nachschüsse zu Pensionsfonds den kapitalgedeckten Pensionssystemen Schaden zufügen.