Finanzen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Biokraftstoffquotengesetz ( 16/2709) ist am 18. September nicht auf die ungeteilte Zustimmung der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gestoßen. Vorgesehen ist, zum 1. Januar 2007 eine Quote für die Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel einzuführen.
Der Mindestanteil an der Gesamtmenge des in den Handel gebrachten Benzins und Diesels soll 2009 5,7 Prozent und vom Jahr 2010 sechs Prozent betragen. Bei Diesel soll sich der Biokraftstoffanteil auf mindestens 4,4 Prozent belaufen, bei Benzin in den Jahren 2007 bis 2009 mindestens zwei Prozent und vom Jahr 2010 an mindestens drei Prozent. Biokraftstoffe, die unter die Quote fallen, sollen künftig nicht mehr steuerlich begünstigt werden. Lediglich die Begünstigung für reine Biokraftstoffe, die nicht zur Erfüllung der Quote eingesetzt werden, solle weitergelten. Steuerfrei bleiben sollen auch in der Landwirtschaft eingesetzte reine Biokraftstoffe.
Der Deutsche Bauerverband begrüßte die Einführung der Quote, forderte aber, dass die Steuersätze nach 2009 nicht mehr erhöht werden. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie trat dafür ein, die Steuerbegünstigung für Biodiesel auf Basis tierischer und recycelter Fette und Öle sowie deren Anrechung auf die Quote zu erhalten. Um sinnvoll zu sein, müssten Sanktionszahlungen wegen Nichteinhaltens der Quote höher sein als die Kosten der Beimischung. Der Verband hielt 75 Cent für jeden Liter nicht eingesetzten Biodiesels für angemessen. Der Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz hielt die Einführung einer Quote für unbedenklich, doch sollte sie seiner Auffassung nach nicht an die Energiesteuerpflicht anknüpfen.
Der Mineralölwirtschaftsverband schug unter anderem vor, die Quote für Benzin im Jahr 2007 von jetzt zwei Prozent auf 1,14 Prozent zu senken und die Differenz von 0,86 Prozent 2009 "nachzuholen". Der Bundesverband Bioenergie kritisierte, dass die vorgesehenen Steuersätze für Biodiesel und Pflanzenöl eine Wettbewerbsfähigkeit bereits ab 2008 nicht mehr ermöglichten. Sie sollten daher anhand einer regelmäßigen Prüfung, ob eine Überförderung, vorliegt, angepasst werden. Die Einführung einer Quote von 4,4 Prozent bei Biodiesel bedeute, dass sich die "Steuerlast" je Liter Biodiesel oder Pflanzenöl für Hersteller reiner Biokraftstoffe um etwa 2,3 Cent erhöhen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit belasten würde.
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) schließlich lehnte die Quotenlösung "entschieden" ab. Die Praxis der freiwilligen Beimischung von Biokraftstoffen habe sich bestens bewährt und zu steigenden Marktanteilen geführt.