Finanzen. Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen hat der Finanzausschuss am 18. Oktober einen Antrag der Fraktion Die Linke (16/732) abgelehnt, den Mehrwertsteuersatz für apothekenpflichtige Arzneimittel von 16 auf sieben Prozent abzusenken. Die Fraktion hatte unter anderem argumentiert, apothekenpflichtige Arzneimittel würden in den meisten europäischen Ländern entweder mit einem ermäßigten Steuersatz belegt oder völlig von der Mehrwertsteuer befreit. Die Senkung auf sieben Prozent könne Krankenkassen und Patienten um 1,8 Milliarden Euro entlasten. Einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/3013), den Katalog der mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent belegten Gegenstände zu überarbeiten, hat der Bundestag am 19. Oktober an den Finanzausschuss überwiesen. Die Regierung solle dabei auch die Regelungen in den europäischen Nachbarstaaten in den Blick nehmen. "Unsinnige Subventionstatbestände" im Mehrwertsteuersystem sollten nach Meinung der Liberalen gestrichen werden. Die FDP weist darauf hin, dass etwa für Prothesen, Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke der ermäßigte Satz gelte, für dazugehörige Teile und Zubehör jedoch nicht. Auch werde Gänseleber ermäßigt besteuert, Mineralwasser hingegen nicht. Daher müsse das Mehrwertsteuersystem dringend vereinfacht werden.