Finanzen. Der Bundestag hat am 19. Oktober auf Empfehlung des Finanzausschusses vier Gesetzentwürfe zu Doppelbesteuerungsabkommen mit ausländischen Staaten angenommen. Dabei handelt es sich um die Abkommen mit Weißrussland ( 16/2705, 16/2992), mit Kirgisien ( 16/2706, 16/2994), mit Slowenien ( 16/2707, 16/2993) sowie mit den USA ( 16/2708, 16/3012). Den Gesetzentwurf der Regierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien vom 6. Februar dieses Jahres ( 16/2955) überwies das Parlament an den Finanzausschuss. In den Abkommen geht es darum, die Wirtschaft zu entlasten, indem steuerliche Hindernisse im beidseitigen Wirtschaftsverkehr beseitigt werden. Zuvor hatte der Bundesrat erklärt, dass er keine Einwendungen gegen das Abkommen mit den USA habe ( 16/2956). Gegen den Gesetzentwurf zum Abkommen mit den USA stimmten die Bündnisgrünen, die Linke enthielt sich. Die Grünen befürchten, dass die USA aus der Absenkung des Dividendensteuersatzes für Schachtelbeteiligungen von fünf auf null Prozent Einnahmevorteile erlangen. Im Falle einer US-Tochter in Deutschland würde sich das deutsche Aufkommen der Kapitalertragsteuer verringern, wegen der in den USA angewendeten Anrechnungsmethode komme das Mehraufkommen dem US-Fiskus zu. Die Regierung erläuterte, die Absenkung auf null sei für Deutschland gerechtfertigt, nachdem die USA mit wichtigen anderen Handelspartnern bereits Nullsätze vereinbart hätten.