Das Parlament Droht ein Auseinanderdriften des Strafvollzuges in Deutschland?
Lüdemann Diese Gefahr sehe ich nicht. Schließlich gibt es in Deutschland auch 16 unterschiedliche Polizeigesetze und trotzdem ist die polizeiliche Praxis in der Bundesrepublik weitgehend einheitlich. Es entspricht dem Grundgedanken des Föderalismus, dass jedes Land eigene Akzente setzt.
Das Parlament Werden sich die CDU-geführten Länder auf einen einheitlichen Gesetzentwurf verständigen?
Lüdemann Es wird Gespräche geben, aber keinen gemeinsamen Entwurf. Auch innerhalb der CDU gibt es beim Strafvollzug unterschiedliche Vorstellungen.
Das Parlament Befürchten Sie, dass unterschiedliche Gesetze den Gefangenenaustausch beeinträchtigen?
Lüdemann Dass besonders gefährliche Gefangene unbürokratisch in ein anderes Bundesland verlegt werden können, halte ich aus Sicherheitsgründen für dringend geboten. So kann verhindert werden, dass diese Häftlinge vertraute örtliche Gegebenheiten ausnutzen, um zum Beispiel einen Ausbruch oder eine Geiselnahme zu planen. Hamburg möchte deshalb gerne an diesem Gefangenenaustausch festhalten. Unterschiedliche Landesstrafvollzugsgesetze sind aus meiner Sicht keine Hürde, entscheidend ist die Bereitschaft, konstruktiv zusammenzuarbeiten.
Das Parlament Ist zu befürchten, dass Länder versuchen werden beim Strafvollzug zu sparen und deshalb notwendige Resozialisierungsmaßnahmen unterbleiben?
Lüdemann Besonders hohe Kosten bedeuten nicht zwangsläufig ein besonders gutes Ergebnis. Dies gilt für den Strafvollzug genauso wie bei der Bildung. Hamburg wird auch weiterhin an notwendigen Resozialisierungsmaßnahmen festhalten. So wurden die sozialtherapeutischen Haftplätze für Sexual- und Gewaltstraftäter von der CDU sogar erhöht. Im Vordergrund muss aber immer die Sicherheit der Bevölkerung stehen. Dies werden wir im neuen Landesstrafvollzugsgesetz ausdrücklich festschreiben.
Das Parlament Sie wollen Gefangenenrechte abbauen. Leiden darunter nicht notwendige soziale Kontakte?
Lüdemann Wer in der Haft arbeitet, soll weiterhin einen Anspruch auf freie Tage haben. Ob diese innerhalb oder außerhalb des Gefängnisses verbracht werden, entscheiden die zuständigen Vollzugsbediensteten - abhängig von der Straftat und dem Verhalten des betroffenen Gefangenen. Ich möchte Vergünstigungen, wie zum Beispiel Vollzugslockerungen, stärker an Vorleistungen des jeweiligen Häftlings koppeln.
Das Parlament Nur noch resozialisierungswilligen Gefangenen sollen Therapieangebote gemacht werden. Was wird aus den anderen Gefangenen?
Lüdemann Eine erfolgreiche Therapie setzt immer die innere Bereitschaft des Gefangenen voraus, an sich zu arbeiten. Geld auszugeben, ohne dass diese Bereitschaft vorhanden ist, macht keinen Sinn. Wer im Gefängnis jegliche Mitarbeit verweigert, muss damit rechnen, dass die Justiz ihr Sanktionsinstrumentarium voll ausschöpft. So hat der Bundesgesetzgeber unter anderem die Möglichkeiten der nachträglichen Sicherungsverwahrung erweitert.
Das Interview führte Kai Nitschke