Der Bundesrat verlangt umfassende Änderungen des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. In der Sitzung der Länderkammer am 8. Juni kritisierte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) den Entwurf als "nicht weitgehend genug". Das Gesetz solle als "elementares Handwerkszeug" für Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft dienen. Es müsse "praktisch, prob-lemlos und schnell handhabbar" sein, verlangte Merk und kam zu der Feststellung: "In der jetzigen Form ist es das nicht!" Zwar habe sich die Bundesregierung in vielen Bereichen an eine bayerische Vorlage aus dem Jahre 2004 gehalten, in anderen sei man jedoch "auf halbem Wege stehen geblieben". Merk erneuerte die bayerische Forderung nach Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Diese seien insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus und gegen Kinderpornografie "wichtig und dringend".
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), erteilte dieser Forderung jedoch eine Absage. Der Bedarf nach Online-Durchsuchungen sei seitens der Länder zum einen nicht ausreichend begründet und verstoße zum anderen gegen die Grundrechte. "Der Regierungsentwurf reicht aus", befand Hartenbach. Dennoch sei man bereit, auch Anregungen des Bundesrates aufzunehmen - allerdings nur, wenn diese das Ziel, die Schaffung eines verfassungsrechtlich tauglichen Gesetzes, nicht konterkarieren würden. Dies sei in vielen Fällen, in denen eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse gefordert werde, leider der Fall. Als Rechtsstaat sei man der Verhältnismäßigkeit und des Grundrechteschutzes verpflichtet.