TELEMEDIEN
Grüne fordern neuen Gesetzentwurf
Bündnis 90/Die Grünen sind unzufrieden mit dem Telemediengesetz, das der Bundestag im vergangenen Januar beschlossen hatte. Wie es in einem Antrag ( 16/6394 ) heißt, weise das Gesetz erhebliche Defizite auf. Es enthalte praxisferne und fragwürdige Regelungen, welche die vorhandenen Rechtsunsicherheiten nicht beheben würden. So habe es die Regierung versäumt, eine Definition des Begriffs "Telemedien" in das Gesetz aufzunehmen. Es herrsche weiterhin Unklarheit darüber, welche Dienste dem Rundfunk und welche den Telemedien zuzuordnen sind. Ebenso werde bei der Unterscheidung zwischen Telemedien und Rundfunk die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ignoriert, die zwischen den linearen und non-linearen audiovisuellen Diensten unterscheide. Darüber hinaus seien die Regelungen zur Vermeidung von Spam-Mails ungenügend. Auch der Datenschutz weise Mängel auf.
Die Fraktion fordert die Regierung auf, einen novellierten Gesetzentwurf vorzulegen. Verlangt wird eine Definition der "Telemedien". Das Zusenden von kommerzieller Werbung, die der Empfänger nicht ausdrücklich verlangt hat, müsse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Weiter soll die Koppelung einer Nutzung von Diensten und die Preisgabe persönlicher Daten sowie die Zustimmung zur Zusendung von Werbemails verboten werden. Verbraucher müssten Online-Dienste nutzen dürfen, ohne persönliche Daten preiszugeben und Spam-Mails zuzustimmen.