Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) soll weiter umgestaltet werden. Dies schlägt der Bundesrechnungshof (BRH) in einer Unterrichtung ( 16/6147 ) vor. Anstelle der gegenwärtig neun regionalen LSV-Träger mit 36 Körperschaften und drei Spitzenverbänden sollen vier bundesunmittelbare selbstständige Körperschaften für Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung mit einer gemeinsamen Verwaltung stehen. Weiter soll die bei der Berufsgenossenschaft einzurichtende Hauptverwaltung die trägerübergreifenden Aufgaben erledigen und die bisherigen 20 Standorte der neun LSV-Träger sollen auf eine Hauptverwaltung und vier Außenstellen als regionale Verwaltungsstellen verschlankt werden. Mit diesen neuen organisatorischen Strukturen ist laut BRH ein erheblich geringerer Personal- und Sachaufwand verbunden. Der erforderliche Personalabbau könne zum wesentlichen Teil durch altersbedingte Abgänge von rund 1.650 Beschäftigten in den kommenden 15 Jahren erbracht werden.
Im Jahr 2005 haben das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei knapp 89.000 Gefahrguttransporte in Deutschland kontrolliert. 16.400 Fahrzeuge hätten nicht allen Sicherheitsvorschriften genügt, schreibt die Regierung in dem Bericht über die Anwendung der EU-Richtlinie über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten ( 16/6130 ). Die meisten Beanstandungen (4.762) habe es wegen der Sicherheit der Ladung gegeben. Den Maßgaben nicht entsprochen hätten außerdem häufig die Ausrüstung (4.130 Beanstandungen), die Begleitpapiere (3.114) und die Kennzeichnung (2.963). In 20.808 Fällen seien Anzeigen für Bußgeldverfahren ergangen, in 5.293 Fällen sei Verwarnungsgeld verhängt worden.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf bei geltenden Gesetzen zu nanotechnologischen Entwicklungen. Ob in Einzelfällen Sonderbestimmungen erforderlich seien, könne gegenwärtig nicht entschieden werden, heißt es in einer Unterrichtung zur Nanotechnologie ( 16/6337 ). Die Bundesregierung plädiert aber für eine intensivere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich. Die Einschätzung von Chancen und Risiken der Nanotechnologie erfordere aufgrund der Komplexität des Innovationsfeldes und der globalen Auswirkungen ein international abgestimmtes Vorgehen. Die Nanotechnologie gilt als eine Zukunftstechnologie mit großen Anwendungspotenzialen etwa in der Biotechnologie, der Elektronik oder der Optik.
Die Nutzung von Biobanken ist in der Praxis nicht unproblematisch, entsprechende Rechtsfragen werden nämlich erst ansatzweise erfasst. Zu diesem Ergebnis kommt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in einem Bericht ( 16/5374 ) an den Ausschuss für Bildung und Forschung. Biobanken sind wissenschaftlich angelegte Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen wie Blut und DNA, wobei häufig auch Informationen über die Spender gespeichert werden. Momentan unterliegt die Gründung von Biobanken, die sowohl privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich sein können, keiner Genehmigungspflicht. Biobanken bewegten sich jedoch im Spannungsfeld zwischen Schutz der Persönlichkeitsrechte einerseits und wirtschaftlichen Interessen sowie Forschungsinteressen andererseits. Insofern schlägt der Bericht vor, Perspektiven für die Nutzung und den Schutz der Proben zumindest auf nationaler Ebene, wenn nicht auf EU-Ebene zu diskutieren.
Universitäre Forschungseinrichtungen sollen künftig die selbe Umsatzsteuer bezahlen wie private gemeinnützige Forschungsstätten, die öffentlich gefördert werden. Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf ( 16/5726 ) vor, beide Arten von Organisationen sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen zu lassen. Bisher müssen öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen 19 Prozent an den Staat abführen. Bis Ende 2003 waren die Umsätze staatlicher Hochschulen steuerfrei. Doch seitdem der Europäische Gerichtshof diese Befreiung als Gemeinschaftswidrigkeit bemängelt hatte, müssen die Hochschulen Umsatzsteuer zahlen. Private gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit öffentlicher Förderung gelten aber als steuerbegünstigter Zweckbetrieb.