Stärkung und Schutz der Menschenrechte haben im Deutschen Bundestag eine starke Lobby. Seit 1998 gibt es einen eigenen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dem zurzeit 16 Mitglieder angehören. In Anhörungen unter anderem mit Organisationen aus der Zivilgesellschaft macht sich der Ausschuss ein genaues Bild von der Menschenrechtssituation im In- und Ausland. Bei (Mit)Beratungen von Gesetzesvorlagen gibt der Ausschuss eigene Voten ab und geht in Kooperation mit dem Petitionsausschuss Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, die auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen.
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