Abgeordnete
Nach der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen
Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem
Gewissen unterworfen (Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG). Abgeordnete
erhalten für ihr Mandat eine zu versteuernde
Entschädigung (Diäten). Indemnität und
Immunität festigen ihre unabhängige Stellung
gegenüber anderen Staatsgewalten.
Abgeordnete können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch Misstrauensvotum der Wähler oder durch Ausschluss aus einer Fraktion. Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenamt zu übernehmen und auszuüben. Kündigungen aus diesem Grund sind unzulässig.
Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 612 Abgeordnete an.