Glossar
Bundesregierung
Die
Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive des
Bundes und besteht aus dem Bundeskanzler und den
Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die Bundesregierung das
Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag
einzubringen (Initiativrecht ). Sie kann per Gesetz zum Erlass
von Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Der Bundeskanzler
bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien
leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
"selbstständig und unter eigener Verantwortung". Bei
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die
Bundesregierung.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bundesregierung