Glossar
Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss
zwischen Bundesrat und Bundestag hat 48 Mitglieder. Er besteht zu zwei
Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus
Mitgliedern des Bundesrates. Er stellt das Notparlament im
Verteidigungsfall dar, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des
Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Er
entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner
Mitglieder.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gem_ausschuss