Regierung: Regelmäßige Untersuchungen von Prostituierten ungeeignet
Berlin: (hib/JAD) Eine gesetzliche Verpflichtung von Prostituierten zur Gesundheitsüberprüfung in regelmäßigen Abständen hat es nie gegeben. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5882) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5771) klar. Schon das Geschlechtskrankheitengesetz von 1953, das durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften mit Wirkung ab 2001 außer Kraft gesetzt wurde, habe lediglich vorgesehen, dass sich Geschlechtskranke sowie solche Personen, die im Verdacht stehen, erkrankt zu sein oder Krankheiten weiterzuverbreiten, dem Gesundheitsamt auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand vorlegen mussten. Die Gesundheitsüberprüfung habe somit vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Gesundheitsamtes gestanden. Aus fachlicher Sicht hätten viele Ämter bereits in den 90er-Jahren eine Pflichtuntersuchung aller Prostituierten als ungeeignet angesehen, um die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten erfolgreich einzudämmen. Im Vordergrund hätten vielmehr Information und Aufklärung sowie leicht zugängliche Beratungs-, Untersuchungs- und gegebenenfalls Behandlungsangebote gestanden. Diese richteten sich aber nicht ausschließlich an Prostituierte, sondern an alle Bevölkerungsgruppen, heißt es.
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