hib-Meldung
056/2006
Datum: 22.02.2006
heute im Bundestag - 22.02.2006
Rundfunkgebührenbefreiung und Sozialtarif bundeseinheitlich zu beantragen
16/630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/468) hin. Auf die Frage der Linksfraktion,
ob Bezieher von Grundsicherungsleistungen auf die Möglichkeit
hingewiesen werden, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
werden zu können oder den Sozialtarif der Telekom zu bekommen,
kann die Bundesregierung keine "zentralen Aussagen" machen. Es gebe
für diese Themenfelder bei der Bundesagentur für Arbeit
keine zentralen Vorgaben.
Berlin: (hib/SUK) Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung
und den Sozialtarif der Deutschen Telekom können
bundeseinheitlich bei der Gebühreneinzugszentrale
beziehungsweise in jedem T-Punkt gestellt werden. Ein Anspruch auf
Gewährung des Sozialtarifs bei der Telekom besteht nicht, da
es sich dabei um eine freiwillige Leistung handelt. Darauf weist
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_056/05