hib-Meldung
056/2006
Datum: 22.02.2006
heute im Bundestag - 22.02.2006
Zu Gefahren für das bilanzielle Eigenkapital im Mittelstand Stellung nehmen
16/704) heißt, handelt es sich dabei um
die International Accounting Standards, also die internationalen
Bilanzierungsregeln. Danach werden kapitalmarktorientierte
Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabflüsse seit 2005 nach
den IFRS, den internationalen Rechnungslegungsstandards
(International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gerade
für mittelständische Unternehmen wachse der Druck, so die
Abgeordneten, sich an den weltweit geltenden Regeln der IFRS zu
orientieren. Die IFRS würden vom International Accounting
Standards Board (IASB) erlassen, bei dem es sich um eine
privatrechtlich organisierte internationale Organisation handele.
Deren Interesse liege darin, global geltende
Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die transparente und
vergleichbare Informationen über Unternehmensabschlüsse
vermitteln. Rechtsverbindlich für europäische Unternehmen
würden die vom IASB erlassenen IFRS erst durch Anerkennung der
EU, die so genannten Endorsements. Nach dem Standard IAS 32 handelt
es sich der Fraktion zufolge bei dem von den Gesellschaftern an die
Personenhandelsgesellschaft überlassenen Kapital um
Fremdkapital, wenn dem Kapitalgeber, also dem Gesellschafter, ein
Kündigungsrecht zusteht. Die Kündigung führe zum
Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters, wobei ein
Abfindungsanspruch entsteht. Dieser könne der Höhe nach
geregelt, aber nicht ausgeschlossen werden. Durch das Zusammenspiel
deutscher Regelungen und dem IAS 32 sei anzunehmen, heißt es
in der Anfrage, dass das Eigenkapital von
Personenhandelsgesellschaften in einem Abschluss nach IFRS ganz
oder teilweise als Fremdkapital ausgewiesen werden muss.
Personenhandelsgesellschaften drohe damit der Verlust des
Eigenkapitals und die Ausweitung des Fremdkapitals. Sie
könnten dadurch nicht mehr als solvente Unternehmen, sondern
als hoch verschuldete Gesellschaften dastehen. Auch
Konzerngesellschaften im Familienbesitz wie Freudenberg und Miele
könnten von diesen Regelungen betroffen sein, so die
Abgeordneten. Die FDP befürchtet, dass
Personenhandelsgesellschaften dadurch die Schuldenfalle droht. Es
sei zu befürchten, dass bei einem Rating-Verfahren höhere
Anforderungen an die Bonität von Kreditnehmern gestellt
werden. Eine Fremdfinanzierung könne damit für viele
Personenhandelsgesellschaften "unerreichbar" werden. Die
Bundesregierung soll sagen, ob sie diese Einschätzung teilt
und ob sie dem IASB Lösungsvorschläge zum IAS 32
unterbreitet hat. Sie soll ferner mitteilen, ob sie auf das IASB
einwirken will, das IAS 32 so zu ändern, dass eine
Umqualifizierung von Eigen- in Fremdkapital bei
Personenhandelsgesellschaften nicht mehr notwendig ist.
Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, ob die IFRS
mittelstandsorientiert ausgestaltet werden müssen oder ob
eigenständige IFRS für mittelständische Unternehmen
erarbeitet werden sollten.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion sieht eine Gefahr für das
bilanzielle Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen
durch die so genannte IAS-Verordnung der EU. Wie es in einer
Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_056/12