hib-Meldung
067/2006
Datum: 08.03.2006
heute im Bundestag - 08.03.2006
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes einstimmig befürwortet
16/635) zugestimmt. Die Novelle soll am
morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Im
Mittelpunkt steht die Vereinheitlichung der Höchstbeträge
beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer im Ost- und
Westdeutschland. Während diese Höchstbeträge in den
alten Ländern bei 30.000 Euro (Alleinstehende) und 60.000 Euro
(zusammen veranlagte Ehegatten) bleiben sollen, sollen sie in den
neuen Ländern auf dieses Niveau angehoben werden. Seit 2003
betragen sie in Ostdeutschland 25.000 Euro für Alleinstehende
und 50.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. Die
Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens der Lohn- und
veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens aus dem
Zinsabschlag. Dieser Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird von
jedem Land nach einem Verteilungsmaßstab auf die Gemeinden
aufgeteilt. Die sich daraus ergebende Schlüsselzahl beruht auf
dem Anteil der Einkommensteuerzahlungen von den Bürgern in der
betreffenden Gemeinde an den gesamten Einkommensteuerzahlungen in
diesem Land. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel
werden die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf
zu versteuernde Einkommen zu bestimmten Höchstbeträgen
entfallen. Mit der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf
die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres
2001 ist es nach Darstellung der Bundesregierung erforderlich
geworden, die Höchstbeträgen in den neuen Ländern
anzuheben, um die Steuereinnahmen entsprechend der
Einkommensteuerzahlungen der Einwohner zu verteilen und das
Steuerkraftgefälle zwischen großen und kleinen Gemeinden
zu wahren.
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag
einstimmig einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Gemeindefinanzreformgesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_067/01