hib-Meldung
076/2006
Datum: 14.03.2006
heute im Bundestag - 14.03.2006
Fünf Jahre Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder
16/846) soll die Bundesregierung eine
entsprechende gesetzliche Regelung schaffen. Andernfalls könne
der Verdacht entstehen, dass die zuvor ausgeübte
Tätigkeit als Regierungsmitglied im Interesse eines
Unternehmens oder allgemein einer zukünftigen
Beschäftigung bestanden hat, heißt es in der
Begründung.
Berlin: (hib/MAR) Früheren Mitgliedern der Bundesregierung
soll es untersagt werden, in den ersten fünf Jahren nach ihrem
Ausscheiden eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft
aufzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrem vorherigen
Verantwortungsbereich steht. Nach einem Antrag der Fraktion Die
Linke (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_076/09