Einrichtung von "Besondere-Aufgaben-Organisationen" ist Polizeialltag
Berlin: (hib/WOL) Die Einrichtung von "Besondere-Aufgaben-Organisationen" (BAO) gehört zum Alltag von Polizeibehörden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/892) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/744) zur Einrichtung der "BAO-USA" des Bundeskriminalamtes (BKA) nach dem 11. September 2001. Die Arbeit dieser BAO habe darin bestanden, alle in Verbindung mit den Anschlägen vom 11. September vom Generalbundesanwalt eingeleiteten und beauftragten Ermittlungsverfahren durchzuführen. Dabei hätten die nationalen und internationalen Verpflichtungen zu Meldungen und zur Zusammenarbeit sichergestellt und die Koordination und Informationen im Rahmen der zentralen Funktion des BKA gewährleistet werden müssen. Bis zur Auflösung der BAO-USA im April 2002 seien Mitarbeiter aus allen Abteilungen des BKA eingesetzt gewesen. Den höchsten Personalstand habe die BAO-USA am 7. Oktober 2001 mit insgesamt 613 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht. Dabei seien auch Kräfte verschiedener Bundesländer eingesetzt worden.
Eine statistische Auflistung über zur Verfügung gestellte Einsatzkräfte der Länder und ihrer Aufgabenschwerpunkte sei heute rückwirkend nicht mehr möglich. Dies gelte im Übrigen auch für Informationen über bilaterale Kontakte, die während der Arbeit der BAO "anlassbezogen" zu Einrichtungen von über 50 Staaten bestanden hätten. Zwei der drei vom Generalbundesanwalt veranlassten Verfahren, die als Strukturermittlungsverfahren bezeichnet werden könnten, seien eingestellt worden, nachdem sich der Anfangsverdacht nicht ausreichend bestätigt habe. Das dritte Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, werde aber voraussichtlich in naher Zukunft durch den Generalbundesanwalt eingestellt. Die bei den Ermittlungen gewonnenen Daten seien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht worden, heißt es weiter.
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