Regierung will Pflichtweiterbildung für Bus- und Lkw-Kraftfahrer einführen
Berlin: (hib/SAS) Bus- und Lkw-Kraftfahrer sollen sich künftig regelmäßig weiterbilden. Aus EU-Sicht besteht Handlungsbedarf im Sinne eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, eines defensiven Fahrstils und einer insgesamt verbesserten Verkehrssicherheit. Dies regelt ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr ( 16/1365).
Demnach müssten ab September 2008 rund 150 000 Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personenverkehr und ab September 2009 rund 1 Million Fahrerinnen und Fahrer im Speditionswesen alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen. Darüber hinaus hätten ab September 2008 auch rund 8000 Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personenverkehr und ab September 2009 rund 70 000 Fahrer im Güterkraftverkehr jährlich eine Grundqualifikation zu erbringen. Mit dem Gesetz werde eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt. Zur Begründung wird angeführt, die EU-Institutionen wollten eine über den Führerschein hinausgehende Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse durch eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr sicherstellen. Außerdem hätten diese mit der Richtlinie die Hoffnung verknüpft, gerade bei jungen Menschen das Interesse für den Beruf des Kraftfahrers zu wecken.
Die öffentlichen Haushalte müssten mit zusätzlichen Kosten für die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten und das Ausstellen der Nachweise sowie die Genehmigung des Prüfungsverfahrens rechnen. Diese sollten jedoch über Gebühren wieder aufgefangen werden. Durch die Neuregelung würden auch im Güterkraft- und Personenverkehr zusätzliche Kosten anfallen. Die Bundesregierung beziffert die geschätzten Kosten auf etwa 1500 Euro je Fahrerin oder Fahrer bei außerbetrieblichen Bildungsstätten und auf 900 Euro, wenn die Weiterbildung von großen Unternehmen organisiert werde. Insgesamt entstünden dabei den Unternehmen im Personenverkehr über einen Zeitraum von fünf Jahren geschätzte zusätzliche Ausgaben von zwischen 135 und 225 Millionen Euro. Für die Unternehmen im Güterkraftverkehr veranschlagt die Regierung die Weiterbildungskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren auf zwischen 900 und 1 500 Millionen Euro.
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