Bundesrat: Richter sollen bis zu sechs Monate abgeordnet werden können
Berlin: (hib/BOB) Richter sollen künftig - auch gegen ihren Willen - bis zu sechs Monate an ein fremdes Dezernat abgeordnet werden können. Bisher betrage der Zeitraum maximal drei Monate, schreibt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (16/1518). Die Länderkammer argumentiert, die personelle Situation in den Gerichtsbarkeiten sei im zunehmenden Maße durch haushaltswirtschaftliche Vorgaben geprägt. Dies bedeute, dass künftig nicht mehr in dem bisherigen Umfang Richter auf Probe eingestellt werden könnten, die ohne rechtliche Probleme verschiedenen Gerichten zugewiesen würden, um Belastungsunterschiede auszugleichen. Daher werde es künftig notwendig sein, auch Richter auf Lebenszeit in den Wechsel einzubeziehen.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Länderkammer, dass eine Modernisierung des Justizwesens notwendig sei, um dessen "hohe Qualität" zu erhalten. Es sei beabsichtigt, auf der Grundlage der Vorschläge der Justizministerkonferenz und die Vorabarbeiten des Justizministeriums zu einer großen Justizreform auch die Flexibilisierung des Richtereinsatzes zu prüfen. Ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Flexibilisierung des Richtereinsatzes ein geeignetes Mittel sei, müsse "im weiteren Gesetzgebungsverfahren untersucht werden".
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