hib-Meldung
190/2006
Datum: 20.06.2006
heute im Bundestag - 20.06.2006
Beim Gleichbehandlungsgesetz nicht über EU-Vorgaben hinausgehen
16/1861). Jede zusätzliche Belastung, die
sich wettbewerbsschädigend auf die deutsche Wirtschaft
auswirkt, vor allem im Hinblick auf die Erhaltung von
Arbeitsplätzen, sollte unterbleiben, so die Fraktion. Zur
Begründung heißt es, der Abbau von Diskriminierungen,
den das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Ziel hat, lasse sich
nicht nur gesetzlich verordnen, sondern sei eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Erforderlich sei eine
Veränderung des Bewusstseins. Die Liberalen schlagen vor, dass
sich das Gesetz eng an dem Regelungsgehalt der EU-Richtlinien
orientiert. Der jetzt von der Regierung vorgelegte Entwurf (
16/1780,
16/1852) gehe jedoch darüber hinaus. Damit
wolle die Regierung an der Überregulierung in vielen
Lebensbereichen festhalten, schreiben die Abgeordneten. Das
allgemeine Gleichbehandlungsgesetz belaste die Wirtschaft mit
zusätzlicher Bürokratie, gefährde Arbeitsplätze
und bringe für die Bürger große Rechtsunsicherheit.
Der Entwurf sei nicht geeignet, die Freiheit des Einzelnen mit
berechtigen Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem
vernünftigen Ausgleich zu bringen, betont die Fraktion.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll bei der Umsetzung der
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht
über deren Regelungsgehalt hinausgehen. Dies verlangt die
FDP-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel "Bürokratie
schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg" (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_190/04