Regierung sieht informationelle Selbstbestimmung von Abgeordneten gewahrt
Berlin: (hib/HIL) Wenn Nachrichtendienste des Bundes bei Sicherheitsüberprüfungen Informationen über Bundestagsabgeordnete erheben, speichern oder übermitteln, so geschieht dies auf der Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2098) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1808) mit. Eine Unterscheidung von "mandatsbezogenen" und "nicht mandatsbezogenen" Informationen, wie sie von den Grünen in der Anfrage verwendet wird, gebe es nicht. Im Übrigen äußere sie sich über geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten der Nachrichtendienste grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestages, so die Regierung. Sie hält es nicht für erforderlich, die für die Nachrichtendienste geltenden Vorschriften zu ändern, weil diese bereits jetzt den Grundsätzen entsprächen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil Anfang Juni dieses Jahres festgelegt habe. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde gewährleistet, schreibt die Regierung.
Die Grünen hatten sich erkundigt, ob die Geheimdienste in den vergangenen Legislaturperioden mandatsbezogene Informationen über Abgeordnete des Bundestages gesammelt, gespeichert und an Dritte weitergegeben haben.
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