Bundesarchivgesetz regelt Umgang mit historischen Geheimdienstunterlagen
Berlin: (hib/MAR) Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG). Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2412) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/2342). Die Fraktion hatte im Hinblick auf die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch Geheimdienste gefragt, inwiefern die Regierung eine freie Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste nach dem Vorbild etwa der Central Intelligence Agency (CIA) ermöglichen will. Soweit ihr bekannt sei, stellt die Regierung fest, lege die CIA lediglich Teile von Vorgängen offen und nehme unter anderem Schwärzungen vor. Dies sei nach dem BArchG nicht möglich. Wie schon in ihrer Antwort ( 16/2098) auf eine frühere Kleine Anfrage der Grünen ( 16/1808) nimmt die Regierung zu den übrigen Fragen nach Details der Überwachungen erneut nicht Stellung. Wie bereits in der früheren Antwort dargestellt, schreibt die Regierung, äußere sie sich zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen besonderen Gremien des Deutschen Bundestages.
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