Im Bundestag notiert: Abschiebungshaft
Berlin: (hib/VOM) Bis auf die Ergänzung des Gesetzentwurfs "zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien" im Hinblick auf die vorläufige Festnahme von Ausländern durch die für den Haftantrag zuständigen Behörden plant die Bundesregierung keine weitere gesetzliche Konkretisierung der Abschiebungshaft. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/2434) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2372). Die Abschiebungshaft sei ein legitimes Mittel des Rechtsstaats, bestehende Ausreisepflichten durchzusetzen und "kontrolliert durchzuführen", heißt es in der Antwort.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.