hib-Meldung
322/2006
Datum: 30.10.2006
heute im Bundestag - 30.10.2006
Pflegereform erst nach Abschluss der Gesundheitsreform
16/2972) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2823). Die Regierung fügt hinzu, dass
derzeit geprüft werde, welche Konsequenzen daraus zu ziehen
sind, dass im Zuge der Föderalismusreform das Heimrecht auf
die Länder übertragen worden ist.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will die Reform der
gesetzlichen Pflegeversicherung erst dann in Angriff nehmen, wenn
die Gesundheitsreform "unter Dach und Fach ist". Dies sei
notwendig, da mit der Gesundheitsreform eine Reihe von
grundlegenden Systemvoraussetzungen neu geregelt würden, die
unmittelbar im System der Pflegeversicherung Auswirkungen
hätten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_322/04