513.400 Zuverlässigkeitsprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
Berlin: (hib/WOL) Seit dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes am 15. Januar 2005 sind etwa 513.400 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt worden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/3413) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/3166). Die angegebene Zahl bezieht sich laut Antwort auf die von den Ländern durchgeführten Erst- und Wiederholungsüberprüfungen des vom Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes betroffenen Personenkreises.
Von der Ausdehnung der Zuverlässigkeitsprüfung seien erlaubnispflichtige Luftfahrer von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen, Motorseglern und entsprechende Flugschüler wie Privatpiloten und außerhalb von Luftfahrtunternehmen tätige Berufspiloten erfasst. Eine Differenzierung dieser Personen werde nicht vorgenommen. Nach den vorliegenden Ländermeldungen seien davon 47.200 Personen von der Zuverlässigkeitsüberprüfung betroffen. Über den Vollzugsaufwand zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung seine ebenfalls keine belastbaren Angaben möglich, da die Länder diesen Aufwand nicht gesondert erheben. Die Gebühr für Betroffene gemäß Kostenverordnung der Luftverwaltung bewege sich aber im Praxisrahmen zwischen 15 Euro bis 40 Euro, heißt es. Nach Mitteilung der Länder und des Luftfahrtbundesamtes kam es bisher in 46 Fällen zu einer vorläufigen Entziehung beziehungsweise zu einem Ruhen der Lizenz, bei der im Fall der Feststellung der Zuverlässigkeit die Möglichkeit besteht dem Luftfahrer ohne weitere Voraussetzungen den in amtlicher Verwahrung genommenen Schein zurückzugeben.
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