Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe/
Berlin: (hib/KOS) Gegen die Einstellung von Entwicklungshilfe in
Staaten, in denen die Regierung für die Verletzung von
Menschenrechten verantwortlich ist, sprachen sich am Mittwochabend
bei einer Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe mehrere Sachverständige aus. Zu einem
solchen Schritt solle man sich nur in Notfällen wie etwa in
Simbabwe entschließen, erklärte Michael Krennerich vom
Nürnberger Menschenrechtszentrum. Ein Stopp von Hilfsprojekten
"trifft vor allem Bevölkerungsgruppen, die man
unterstützen will", mahnte Sabine Donner von der
Bertelsmann-Stiftung. Sie räumte ein, dass die
Entwicklungszusammenarbeit in ein Dilemma geraten könne. So
seien im Sudan in abgelegenen Regionen mit ausländischer Hilfe
Wasserversorgungssysteme geschaffen worden, wobei später die
Behörden Wasserrechte an Bewohner verkauft hätten. Dies
widerspreche dem Ziel, den Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht
zu verwirklichen, so Donner. Doch werde das Projekt als Ganzes
durch eine solche Entwicklung nicht falsch. Christine
Schuler-Deschryver von der im Kongo aktiven Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) dankte der Bundesregierung für
die Aufrechterhaltung von Hilfsmaßnahmen vor allem im Osten
des Landes auch unter den schwierigen Bedingungen des dort
weiterhin wütenden Bürgerkriegs. Die
Sachverständigen appellierten an Geber- und Nehmerländer,
die Verwirklichung von politischen und sozialen Menschenrechten wie
etwa des Zugangs zu Nahrung, Wasser oder Bildung verstärkt in
die Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Anna Würth vom
Deutschen Institut für Menschenrechte rief dazu auf, die
Bürger ("Rechtsträger") in den betreffenden Staaten zu
motivieren, in ihren Ländern die Beachtung von Menschenrechten
einzufordern. Andererseits müssten, so Würth und
Krennerich, die betreffenden Regierungen ("Pflichtenträger")
daran erinnert werden, dass sie sich durch die Unterzeichnung
internationaler Menschenrechtskonventionen zur Respektierung dieser
Grundrechte verpflichtet hätten. Für Donner ist in
Entwicklungsländern vor allem eine Wirtschaftspolitik
vonnöten, die Wachstum fördert, von dem dann große
Teile der Bevölkerung einen Nutzen haben müssten. Aus
Sicht Schuler-Deschryvers ist für die Bürger im Ostkongo
derzeit der Frieden das wichtigste Menschenrecht, das ihnen
vorenthalten werde. Die Milizen führten den Bürgerkrieg
immer noch mit großer Grausamkeit, wobei Frauen und Kinder
auch Opfer sexueller Gewalt würden, manchmal würden
Kinder sogar brutal getötet. Die internationalen Truppen
hätten zwar im Kongo eine demokratische Wahl ermöglicht,
so die GTZ-Vertreterin, doch würden sie bei der
Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung an ihre
Grenzen stoßen. Schuler-Deschryver berichtete dem Ausschuss,
dass einheimische Milizen einmal selbst in der Nähe eines
internationalen Truppenstandorts ein Massaker an der
Bevölkerung veranstaltet hätten. Sie bat Deutschland, im
Osten des Kongos Hilfe beim Aufbau kleinerer Krankenstationen zu
leisten, die größeren Kliniken seien mit verletzten
Opfern des Bürgerkriegs überfüllt. Wie
Schuler-Deschryver erläuterte, unterstützt die GTZ ein
Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die sich in dem
afrikanischen Land gegen Gewalt engagieren.
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