IMK-Bleiberechtsregelung: Bislang knapp 20.000 Aufenthaltserlaubnisse
Berlin: (hib/SUK) Zum Stichtag 31. Oktober 2006 haben 178.326 Menschen im Zustand der Duldung in Deutschland gelebt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7089) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6832) zu den Auswirkungen der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) mit. Man könne die Zahlen nicht wie gewünscht zum Stichtag 17. November 2006 liefern, "da die Daten nicht mehr vorliegen" und deshalb nachträgliche Bestandauswertungen des Ausländerzentralregisters nicht möglich seien.
Bis zum 30. September 2007 hätten 71.857 Personen eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des IMK-Beschlusses beantragt, davon hätten 19.770 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, davon 7.541 "einbezogene Familienangehörige". 29.834 Menschen hätten zunächst eine Duldung bis zum 30. September erhalten, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis - etwa eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts - erfüllen zu können. In 7.885 Fällen sei der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden, in 19.302 Fällen sei über den Antrag noch nicht entschieden worden. Den größten Anteil unter den Geduldeten stellen Menschen aus Serbien (57.875), der Türkei (12.078) und dem Irak (10.682).
Die Frage der Linken, wie die Ablehnungen begründet wurden, wird nicht beantwortet, da es keine detaillierte statistische Auswertung gebe. Auch eine Schätzung, wie viele Menschen nach der gesetzlichen Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden, kann nach Angaben der Regierung nicht gegeben werden.
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