Kultur und Medien. Die Bundesregierung will die Aufgaben der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek erweitern. Künftig soll sie auch so genannte unkörperliche Medienwerke, das sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen, sammeln und für die Allgemeinheit nutzbar machen.
Gleichzeitig soll die Bibliothek künftig den Namen Deutsche Nationalbibliothek führen, wie aus einem Gesetzentwurf der Regierung ( 16/322) hervorgeht. Die Bibliothek hatte bislang den Auftrag, "körperliche" Medienwerke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Die Erweiterung des Sammelauftrags der Bibliothek auf nichtkörperliche Medienwerke werde im Jahr 2007 voraussichtlich Mehrausgaben von rund 1,9 Millionen Euro verursachen, die bis zum Jahr 2011 auf rund 2,9 Millionen Euro ansteigen, heißt es in dem Entwurf.
Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme gegen die Bezeichnung "Deutsche Nationalbibliothek". Zur Begründung heißt es, mit "Nationalbibliothek" verbinde sich ein Aufgabenspektrum, das Die Deutsche Bibliothek weder jetzt noch künftig allein erfülle. Diese Aufgabe werde gemeinsam mit der Bayerischen Staatsbibliothek und der Staatsbibliothek zu Berlin/Preußischer Kulturbesitz wahrgenommen. Die geplante Umbenennung täusche einen nicht einlösbaren Anspruch vor. Die Regierung weist dies in ihrer Gegenäußerung zurück. Mit der Namensänderung solle nicht die Bedeutung anderer großer Bibliotheken in Frage gestellt werden, heißt es.