Geändert werden 13 Gesetze und zwei Verordnungen, darunter das Bundesdatenschutzgesetz, die Abgabenordnung, das Umsatzsteuergesetz, das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, die Gewerbeordnung und das Chemikaliengesetz. Unter anderem muss in Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter erst dann bestellt werden, wenn sich mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Bislang lag die Schwelle bei vier Arbeitnehmern. Abgeschafft wird der Formularzwang bei der Deklaration von Altholz, und auch auf die statistische Auswertung von Gewerbeummeldungen wird künftig verzichtet. Verringert wird die Zahl der Behörden, die bei der Zulassung von Bioziden beteiligt werden müssen. Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung im kommenden Jahr wird gestrichen.
Der Bundestag hat zudem die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro Jahresumsatz auf 500.000 Euro angehoben, um Existenzgründern entgegenzukommen. Alle Betriebe des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes mit weniger als 50 Beschäftigten werden von der Pflicht zur monatlichen Produktionserhebung befreit. Auf die Statistik über Gewerbeummeldungen wird künftig verzichtet.
Auf Antrag der Koalition beschloss der Bundestag einige Änderungen am Gesetzentwurf. Unter anderem wird der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung in Unternehmen deutlich vermindert. So kann der Arbeitgeber die Beitragssumme des Vormonats zahlen, wenn sich die Beitragshöhe regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder durch variable Lohnbestandteile ändert. Ein eventueller Restbetrag wird dann erst im Folgemonat fällig.
Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der FDP ( 16/2040) und der Linksfraktion ( 16/2041). Für die FDP ist die Koalition hinter ihren Ankündigungen zurückgeblieben. Viele weitere Vorschläge wären ihrer Ansicht nach kurzfristig umsetzbar gewesen. Die Liberalen forderten etwa, die Bauabzugssteuer abzuschaffen und die Frist zur Aufbewahrung von Buchungsbelegen von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Existenzgründer könnten auch dadurch entlastet werden, dass sie in den ersten beiden Jahren nicht monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen. FDP und Grüne traten ferner dafür ein, das Gaststättengesetz zu ändern. Danach sollte die Tätigkeit als Gastwirt künftig nicht mehr erlaubnispflichtig sein. Die Linke beantragte unter anderem, nach wie vor Betriebe mit einer Größe ab 20 Beschäftigten in die Produktionsstatistik aufzunehmen statt wie vorgesehen nur noch Betriebe ab 50 Mitarbeitern zu erfassen.
Der Bundestag lehnte darüber hinaus einen Antrag der FDP ( 16/1167), die Statistikpflichten zurückzuführen und die Bürokratiekosten zu senken, mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion bei Enthaltung der Bündnisgrünen ab.
Die Bundesregierung hat angekündigt, eine Anregung des Bundesrates aufzugreifen und das "Beauftragtenwesen" in Unternehmen insgesamt zu überprüfen, wie aus ihrer Gegenäußerung ( 16/1970) zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz hervorgeht. Im Vorfeld seien zahlreiche Vorschläge aus der Wirtschaft analysiert worden, so die Regierung weiter, darunter auch Vorschläge des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Soweit diese Vorschläge für sofort umsetzbar gehalten worden seien, habe man sie in das Gesetz oder in den im April vom Kabinett beschlossenen Katalog für weitere Entlastungen des Mittelstandes aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sieht die Regierung nach eigener Aussage keinen Anlass, die Vorschläge des DIHK erneut zu prüfen oder umzusetzen.