Allerdings sei gegenwärtig noch eine Klage der Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union anhängig, die darauf abziele, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Presseberichten zufolge hat die EU-Kommission am 28. Juni Klage gegen Deutschland wegen nicht erfolgter Umsetzung der Richtlinie erhoben. Dazu war es gekommen, nachdem die Regierung bereits im Oktober vergangenen Jahres und dann erneut im Februar in der Sache von Brüssel abgemahnt worden sei. Den Angaben zufolge hat die EU-Kommission ihren Schritt damit begründet, dass es sich beim Tabakwerbeverbot um ein Kernstück der EU-Gesetzgebung für den Schutz von Kindern und Heranwachsenden handele.
Zu den Auswirkungen eines Werbeverbots für Tabak heißt es in dem Gesetzentwurf, es könnte zu einem Rückgang des Verbrauchs von Tabakerzeugnissen hierzulande kommen und damit möglicherweise auch zu einem geringeren Tabaksteueraufkommen für den Bund. Zudem könnten die Regelungen bei Unternehmen, die im Marketing oder Werbesektor tätig sind, zeitweise zu Umsatz- und Ertragseinbußen führen, die sich jedoch nicht beziffern ließen. Den Erzeugern und übrigen Wirtschaftsbeteiligten entstünden dadurch allerdings keine zusätzlichen Kosten. Der Bundesrat lehnt die Vorlage entschieden ab. Er beruft sich auf Informationen der von dem Gesetz betroffenen deutschen Werbewirtschaft, die die in Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben stehenden Umsatzrückgänge auf 100 Millionen Euro beziffert. Nach Auffassung der Länderkammer sollte das Gesetz erst dann in Kraft treten, wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage der Regierung entschieden hat. Nach dem Willen der Länderkammer soll das Tabakwerbeverbot nur bei Medien gelten, die grenzüberschreitend vertrieben werden. Anstoß nimmt der Bundesrat auch am Sponsoringverbot. So sei klarzustellen, dass nicht das Sponsoring von Veranstaltungen, "an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind", verboten ist, sondern nur von Veranstaltungen, an denen Unternehmen aus mehreren Staaten teilnehmen.