Ernährung und Landwirtschaft. Mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition ist am 29. Juni ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/549) abgelehnt worden, der für eine Stärkung des Tierschutzes auf nationaler und europäischer Ebene eintrat. Der Bundestag folgte in seinem Votum einer Empfehlung des Fachausschusses ( 16/2008).
Mit ihrem Antrag hatten die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Kommission von ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich abzubringen. Nach Darstellung der Fraktion strebt die EU-Kommission eine Klage gegen das Alpenland vor dem Europäischen Gerichtshof an, um Österreich zur Aufhebung des Verbots der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen zu bewegen. Die EU-Kommission hatte bemängelt, dass mit dem seit 1. Januar 2005 wirksamen Verbot der freie Dienstleistungsverkehr "unrechtmäßig" eingeschränkt werde.
Bei den Ausschussberatungen am 28. Juni hatten die Grünen ihr Anliegen damit begründet, dass es um die Reichweite der Regelungskompetenz der EU-Kommission gehe. Aus ihrer Sicht sei ein Land in seinem Bemühen um hohe Tierschutzstandards auch dann zu unterstützen, wenn es über EU-Standards hinausgehe.
Auch die FDP vertrat die Ansicht, dass nationale Tierschutzbemühungen von der EU-Kommission respektiert werden müssten. Es sei zwar "unüblich" dass sich ein Mitgliedsland in ein Vertragsverletzungsverfahren der EU mit einem anderen Mitgliedsland einmische, hier aber gelte es, ein Zeichen zu setzen. Die Linke hielt es für sinnvoll, dem Gesetzgeber zu vermitteln, dass bei diesem Problem Handlungsbedarf herrsche und begründete so ihre zustimmende Haltung.
Die Koalitionsfraktionen räumten ein, dass es in der Frage, wie Tierschutz im Zirkus umgesetzt werde, zwar Klärungsbedarf gebe und man dieser Frage in einer Anhörung nachgehen wolle. Sie lehnten allerdings eine Einmischung in das laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU mit Österreich ab.