Tatbestände seien nach den Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes zu beurteilen, betonte der Sachverständige. Bestimmte Informationen dürften Vollzugsbehörden eben nicht zugänglich sein.
Der Münchner Verfassungsrechtler Professor Peter Badura hält die Regelungen für die ATD dagegen für verfassungsrechtlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Eine gemeinsame zentrale Datei sei geeignet, beteiligten Behörden notwendige Grundlagen zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu verschaffen. Auch für Professor Markus Möstl von der Universität Bayreuth wird das Trennungsverbot von Polizei und Diensten durch die ATD des Bundes und der Länder nicht verletzt. Terrorbekämpfung als grundgesetzlicher Auftrag diene sowohl dem Gewinn an Sicherheit als auch an Freiheit.
Professor Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg nannte das ATD-Gesetz für gut durchdacht und im Grundsatz akzeptabel. Nachbesserungen seien aber wünschenswert und durchführbar, ohne die Effizienz des Gesetzes spürbar zu beeinträchtigen. "Durch ein Abschleifen rechtstaatlicher Sicherungen" könne ein nicht korrigierbarer Schaden angerichtet werden, warnte Hilgendorf. Eingeführte staatliche Eingriffsrechte würden wohl kaum rückgängig gemacht werden.
Für Professor Ralf Poscher von der Ruhr-Universität Bochum ist eine effektive Informationsvorsorge erforderlich. Was sei "unangemessen" an Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Informationen, wenn es gelte, Anschläge wie in New York, Madrid oder London zu verhindern? Die Trennung von Geheimdiensten und Polizei biete zumindest formelle Sicherung gegen einen sich verselbstständigenden Sicherheitsapparat, dessen gebündelte Kapazitäten den Bürgern keine Freiräume mehr ließen, so Poscher in der Anhörung.
Claudia Schmid, Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes, stellte fest, Datenübermittlungen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten seien keine Neuerung, sondern gesetzliche Realität. Im Grunde würden nur bestimmte Teilmengen bereits vorhandener Daten aus zwei bestehenden Verbunddateien zu einer neuen Datei zusammengeführt.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, und Wolfgang Weber, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, unterstützten diese Einschätzung. In einer schwieriger werdenden Situation gehe es darum, Hinweise für Terroraktivitäten und ihre Gefahrenrelevanz schnell, zielgenau und rechtzeitig feststellen zu können. Dabei sei der Widerstand gegen eine Erfassung oder Speicherung der Daten von Ziel- und Kontaktpersonen insofern unverständlich, als dabei "bereits vorhandene und legal erfasste Daten" in eine gemeinsame Datei eingespeist würden.